Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Immobilienbesitzer

Auf das neueste Jahrhunderthochwasser haben der Fiskus, die Krankenkassen und andere Institutionen mit zahlreichen Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen für die Betroffenen reagiert.
Auch bei langjährigem Leerstand einer Wohnung kann eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegen, die den Abzug der Ausgaben als Werbungskosten ermöglicht.
Nur wenn die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, kommt der Abzug einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund des Verkaufs der Immobilie als Werbungskosten in Frage.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Schuldzinsen für eine vermietete Immobilie auch nach deren Verkauf noch als nachträgliche Werbungskosten abziehbar.
Auch eine drastische Minderung der erzielbaren Miete rechtfertigt keine Sonderabschreibung auf die Bausubstanz der Immobilie.
Auch für die - inzwischen leider abgeschaffte - Investitionszulage können Gebäudeteile als selbstständige Wirtschaftsgüter gelten
Während Schadensersatz- und Entschädigungszahlungen umsatzsteuerfrei sind, gilt das für eine Abstandszahlung nicht automatisch.
Das Sächsische Finanzgericht schlägt sich bei der Abgrenzung zwischen Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen auf die Seite der Steuerzahler.
Ob der Ende 2008 verdoppelte Höchstbetrag für Handwerkerleistungen nun ab 2008 oder 2009 gilt, hat der Bundesfinanzhof nun endgültig zugunsten der vorherrschenden Meinung entschieden.
Nur die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zum 1. Januar 2013 ist bereits beschlossen. Mit allen anderen zum Jahreswechsel geplanten Änderungen im Steuerrecht muss sich das Parlament im neuen Jahr noch einmal befassen.

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