Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Arbeitnehmer
Lohnsteuer, die nachträglich durch den Arbeitgeber abgeführt wird, ist für den Arbeitnehmer zusätzlicher Arbeitslohn.
Die berufliche Veranlassung eines Umzugs endet mit dem Einzug in die erste Wohnung am neuen Arbeitsort.
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags auf mögliche Risiken und Nachteile hinzuweisen.
Ab dem 1.1.2001 gilt eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale.
Erstattet Ihr Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmer berufliche Reisekosten, mindert diese steuerfreie Reisekostenerstattung Ihre abziehbaren Werbungskosten.
Auch eine umgewidmete Garage kann als häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden.
Ab dem 1.1.2001 erhöhen sich die Beträge des Arbeitslosengeldes, des Unterhaltsgeldes und der Arbeitslosenhilfe.
Haben Sie keine Kenntnis von der Möglichkeit des Vorkostenabzugs, liegt kein grobes Verschulden vor.
Aufwendungen, die für die Veräußerung eines Eigenheims wegen eines beruflich veranlassten Umzugs gemacht werden, sind keine Werbungskosten.
Freiwillige Unfallversicherungen des Arbeitnehmers werden steuerrechtlich unterschiedlich behandelt.
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