Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Arbeitnehmer

Auch ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung, das der Vertiefung der erworbenen Kenntnisse dient, berechtigt nicht zum Werbungskostenabzug.
Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug sind auch im abgekürzten Zahlungsweg als Werbungskosten abziehbar.
Aufwendungen für Fachkongresse können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sein, wenn private Interessen nicht ins Gewicht fallen.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für eine andere Einkunftsart sind nun doch nicht durch die 1 %-Regelung abgedeckt.
Ein in einem Aufhebungsvertrag vereinbarter Verzicht auf Rückübertragung von Aktien führt nicht zu erneuten Einnahmen aus dem Dienstverhältnis.
Mehrere Klagen erheben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale.
Die doppelte Haushaltsführung in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung ist zwar möglich, muss sich aber an den Verhältnissen bei einer fiktiven Mietwohnung messen lassen.
Das Finanzgericht Berlin hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Trinkgeld steuerfrei vereinnahmt werden kann.
Vor allem das Steueränderungsgesetz 2007 enthält eine ganze Latte an Kürzungen und Streichungen von Steuervorteilen, die die Steuerbelastung weiter steigen lassen.
Neben der Privatentnahme für die private Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs gemäß der 1 %-Regelung ist eine zusätzliche Privatentnahme für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Zusammenhang mit einer anderen Einkunftsart nicht zulässig.

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