Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Arbeitgeber

Die geforderte Beitragsfreiheit für pauschalbesteuerte Sachleistungen an Beschäftigte Dritter wird nun gesetzlich verankert.
Für die Übertragung der Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2009 schreibt das Gesetz eine Authentifizierung vor, die eine Registrierung bei der Finanzverwaltung erfordert.
Ab 2009 soll die Künstlersozialabgabe um ein halbes Prozent auf 4,4 Prozent sinken.
Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz will das Finanzministerium vor allem die elektronische Datenübermittlung zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung weiter ausbauen.
Ab 2009 sollen Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steuerlich besser gefördert werden.
Die Möglichkeit zur kostengünstigen Unfallversicherung von Vereinsmitgliedern wird deutlich ausgeweitet.
Im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 finden sich auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine ganze Reihe an Änderungen.
Schwarzarbeit bedeutet immer eine vorsätzliche Nichzahlung der Sozialversicherungsbeiträge, womit grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt.
Die voraussichtlichen Sachbezugswerte für 2009 steigen gegenüber 2008 um rund 3 %.
Die bisherigen Papierbescheinigungen beim Antrag auf Sozialleistungen sollen ab 2010 schrittweise durch einen Elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) ersetzt werden.

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